Heilpädagogik studieren ohne NC

Grundlegende Voraussetzung für die Aufnahme des grundständigen Bachelor-Studiums der Heilpädagogik ist das (Fach-)Abitur. Viele Hochschulen verzeichnen allerdings eine große Nachfrage, die ihre Studienkapazitäten übersteigt, so dass Zulassungsbeschränkungen erforderlich sind.

In erster Linie handelt es sich dann um den sogenannten Numerus Clausus, der eine Verteilung der Studienplätze nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vorsieht. Wer im Abitur nicht gerade mit Bestnoten geglänzt hat, ist folglich im Nachteil und scheitert zuweilen an einem hohen NC. Dass der Wunsch nach einem Studium der Heilpädagogik ohne NC groß ist, ist somit nicht verwunderlich.

Nicht nur das etwaige Scheitern am NC für das Studium Heilpädagogik lässt immer wieder Kritik an diesem Verfahren laut werden.

Auch der Umstand, dass die Schulnoten keine allzu große Aussagekraft hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Studiums haben und es insbesondere im Bereich der Heilpädagogik vielmehr auf die persönliche Eignung ankommt, sorgt für Zweifel an der Sinnhaftigkeit des NC-Verfahrens. Nichtsdestotrotz ist dieses nach wie vor Standard, wenn mehr Bewerber als Studienplätze existieren.

Kann man Heilpädagogik ohne NC studieren?

Es stellt sich also die berechtigte Frage, ob man Heilpädagogik ohne NC studieren kann oder sich mit einem Numerus Clausus abfinden muss.

Ein Heilpädagogik-Studium ohne NC ist keineswegs Utopie und durchaus Realität. An einigen Hochschulen übersteigen die Bewerberzahlen nicht die verfügbaren Kapazitäten, so dass alle, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, zum Heilpädagogik-Studium zugelassen werden.

Für ein heilpädagogisches Studium ohne NC bietet sich vielfach auch ein berufsbegleitendes Fernstudium an.

Da die Studierenden nicht vor Ort erscheinen müssen und maximale Flexibilität genießen, ergeben sich seitens der Hochschulen zumeist keine Kapazitätsprobleme, wodurch solche Fernstudiengänge oftmals zulassungsfrei sind.

Alternativen zum Numerus Clausus als Zulassungsbeschränkung zum Studium Heilpädagogik

Zulassungsbeschränkungen wie der NC sind keine von den Hochschulen gewollten Schikanen, sondern ein notwendiges Übel, um eine Verteilung der begrenzten Studienplätze bei hoher Nachfrage vornehmen zu können.

Der Numerus Clausus ist jedoch nicht alternativlos. Ein anderweitiges Bewerbungsverfahren mit Eignungstest und persönlichem Gespräch kann ebenfalls eine Option sein und dem Umstand Rechnung tragen, dass nicht die Schulnoten, sondern vielmehr die persönliche Eignung maßgebend ist.

Sofern das Studium der Heilpädagogik aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht zulassungsfrei angeboten werden kann, bedeutet dies also noch nicht zwingend, dass der NC hier das Maß aller Dinge ist.

Außerdem ist zu beachten, dass man den NC auch umgehen kann, indem man fleißig Wartesemester sammelt.

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