Fernstudium Betreuungskraft

Per Fernstudium Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI zu werden, kann ein echter Türöffner sein und Fachfremden einen Zugang zur Altenbetreuung bieten. In Anbetracht der Tatsache, dass ein akuter Pflegenotstand herrscht und jede helfende Hand gebraucht wird, kann auch ein solcher Fernlehrgang die Basis für einen beruflichen Neustart bilden.

Dieser kann im Zuge dessen zudem sehr sanft erfolgen, weil sich der Fernkurs mit dem Beruf und/oder der Familie vereinbaren lässt.

Vielversprechende Perspektiven in Verbindung mit maximalen Freiheiten sorgen für die enorme Attraktivität des Fernstudiums zur Betreuungskraft. Wer nun überzeugt ist, sollte aber nichts überstürzen und sich erst einmal eingehend informieren, um festzustellen, ob er mit dem Fernstudium zur Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI die richtige Wahl trifft.

Der Fernkurs zur Betreuungskraft

Zunächst muss man den Fernkurs zur Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI genau unter die Lupe nehmen und wissen, dass es sich dabei um eine Weiterbildung per Fernunterricht handelt. Im Fokus steht dabei stets die Altenbetreuung, so dass die Qualifizierung als Betreuungskraft vor allem in die Pflege führt.

Dafür sorgen auch die folgenden Inhalte, die die betreffenden Kenntnisse und Kompetenzen vermitteln:

  • Psychologie
  • Gesundheit
  • Pädagogik
  • Medizin
  • Ernährung
  • Kommunikation
  • Betreuung und Pflege
  • Wohnmodelle für ältere Menschen
  • Betreuungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige
  • Recht für Betreuungskräfte

Voraussetzungen, Dauer und Kosten

Obwohl vielfach von einem Fernstudium zur Betreuungskraft die Rede ist, handelt es sich um kein akademisches Studium. Stattdessen handelt es sich um eine Weiterbildung per Fernunterricht. Dass diese besondere Lehrgangsform Fragen aufwirft, bleibt nicht aus und sorgt für einen gewissen Klärungsbedarf. Dies beginnt schon bei den Voraussetzungen, denn formal kommt der Fernkurs ohne besondere Bedingungen aus.

Damit man den Fernlehrgang zur Betreuungskraft erfolgreich absolvieren kann, braucht man jedoch Disziplin, Motivation, Ehrgeiz und Ausdauer. In durchschnittlich einem Jahr erhält man dann per Fernstudium eine umfassende Vorbereitung auf die Zertifizierung als Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI. Neben dem Fernlehrgang muss man dazu auch Praktika sowie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Gewisse Kosten fallen im Fernstudium Altenbetreuung – Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI ebenfalls an. Je nach Fernschule kann es zwar Unterschiede geben, aber grundsätzlich muss man von rund 900 Euro bis 1.500 Euro ausgehen, wobei oftmals in Raten gezahlt werden kann.

Berufliche Perspektiven nach dem Fernlehrgang Betreuungskraft

Im Pflegesektor werden händeringend Fachkräfte gebraucht, denn in vielen Einrichtungen fehlt es an Personal, um eine angemessene Pflege zu gewährleisten. Insbesondere die Betreuung abseits der elementaren Grundpflege kommt daher vielfach zu kurz, worunter die Menschen massiv leiden.

Betreuungskräfte gemäß §§ 43b, 53c SGB XI können diese Lücke schließen und die Arbeit der Pflegekräfte ergänzen, indem sie die Pflegebedürftigen in ihrer Alltagsgestaltung begleiten und unterstützen.

Dementsprechend sind Betreuungskräfte vor allem in den folgenden Bereichen anzutreffen:

  • Pflegeheime
  • Pflegedienste
  • Betreutes Wohnen
  • Tagespflege
  • Seniorenresidenzen
  • Beratungsstellen
  • Kliniken und Krankenhäuser
  • Reha-Zentren

Konkrete Angaben bezüglich der Verdienstmöglichkeiten als Betreuungskraft findet man allerdings kaum. Unterschiedlichste Aufgaben und Qualifikationen sorgen für teils erhebliche Schwankungen, so dass das Gehalt als Betreuungskraft vom jeweiligen Einzelfall abhängt.

Dass man gebraucht wird und vor allem älteren Menschen zu mehr Lebensqualität verhilft, macht jedoch den Reiz der Altenbetreuung aus. Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI ist somit nicht nur ein Job, sondern eine echte Berufung.

Wie sieht es mit der Anerkennung des Fernstudiums Betreuungskraft aus?

Die Qualifizierung als Betreuungskraft per Fernkurs steht anderen Lehrgangsformen in nichts nach. Auch per Fernunterricht kann man die Anerkennung gemäß §§ 43b, 53c SGB XI erlangen, so dass die Art der Weiterbildung keinen Einfluss auf den weiteren Werdegang hat.

Idealerweise kann die Fernschule zudem noch mit einer ZFU-Zulassung punkten, wodurch Fernlernende auf dem Weg zur Betreuungskraft auf der sicheren Seite sind.

Wer profitiert besonders von dem Fernkurs zur Betreuungskraft?

Es stellt sich auch immer wieder die Frage, für wen das Fernstudium Altenbetreuung – Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI besonders zu empfehlen ist. Grundsätzlich ist das Fernlernen bestens für all diejenigen geeignet, die trotz beruflicher und/oder privater Verpflichtungen eine Qualifizierung auf dem Gebiet der Altenbetreuung erlangen möchten.

Insbesondere Seiteneinsteiger/innen, die den Pflegenotstand beruflich für sich nutzen möchten, liegen damit goldrichtig. Aber auch pflegende Angehörige können großen Nutzen aus einer solchen Bildungsmaßnahme ziehen und daraus viel mitnehmen.

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